Entscheidung im Natursachverständige Urnenwald-Prozess
Das Landgericht Frankfurt hat im sog. Urnenwald-Prozess am 17. Juli kein Urteil gefällt. Damit bleibt offen, ob der Natursachverständige Andreas Morgenroth weiterhin behaupten darf, dass das bundesweit tätige Franchise-Unternehmen RuheForst GmbH den Wald schädigt und giftige Stoffe in den Waldboden einbringt. Gegen diese Aussage des unabhängigen Gutachters hat die RuheForst GmbH eine Unterlassungsklage erhoben. Den nächsten Termin im Urnenwald-Prozess in Frankfurt/Main hat das Landgericht für den 18. September angesetzt.
Hintergrund
Urnenwald-Konzerne werben für ihr Bestattungsangebot unter anderem, indem sie Naturliebhabern anbieten, sie in idyllischen, naturbelassenen Wäldern beizusetzen. Anscheinend mit Erfolg, denn immer mehr Menschen entscheiden sich für eine letzte Ruhestätte im Wald: Laut einer Studie der Verbraucherinitiative Aeternitas wird fast jede zehnte Urne unter einem Baum beigesetzt. Das beschert den Unternehmen wie RuheForst und FriedWald zusammen mit den beteiligten Waldbesitzern Millionenumsätze.
Öffentliche Kritik an dieser Bestattungsart hatte Andreas Morgenroth geübt, indem er behauptet hatte, der Urnenwald-Konzern bringe über die Asche giftige Stoffe in den Waldboden ein und schädige die Bäume.
Vorwürfe bisher nicht beweisbar
Auf Nachfrage der "Mittelbadischen Presse" bei der FriedWald GmbH sagte FriedWald-Pressesprecherin Jana Gieß, dass ihnen bislang keine belastbaren Belege für die Behauptungen von Herrn Morgenroth vorliegen würden. Verschiedene Untersuchungen und Messungen zu diesem Themenkomplex, unter anderem von der Universität Innsbruck und dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz St. Augustin in Köln, hätten keine Ergebnisse erbracht, welche die Behauptungen von Morgenroth stützen könnten. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Gleiches Gutachten, verschiedene Ergebnisse
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich Andreas Morgenroth und die FriedWald GmbH auf dieselbe Analyse des Berufsgenossenschaftlichen Instituts berufen, aber zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen. Am Gerichtsverfahren gegen Morgenroth ist die Friedwald GmbH aber gar nicht beteiligt, sondern nur deren Mitbewerberin, die Ruheforst GmbH. Diese wiederum erklärt, die veröffentlichten Analysen des Gutachtens selbst seien anzuzweifeln.
Das Landgericht Frankfurt hat im sog. Urnenwald-Prozess am 17. Juli kein Urteil gefällt. Damit bleibt offen, ob der Natursachverständige Andreas Morgenroth weiterhin behaupten darf, dass das bundesweit tätige Franchise-Unternehmen RuheForst GmbH den Wald schädigt und giftige Stoffe in den Waldboden einbringt. Gegen diese Aussage des unabhängigen Gutachters hat die RuheForst GmbH eine Unterlassungsklage erhoben. Den nächsten Termin im Urnenwald-Prozess in Frankfurt/Main hat das Landgericht für den 18. September angesetzt.