So wird die Mehrwertsteuer von Händlern aus Staaten außerhalb der EU häufig nicht abgeführt. Schätzungsweise sind nur ein Viertel dieser Anbieter beim zuständigen Finanzamt registriert.
Für den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU brauchen wir zielgenaue Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug. Dabei darf der Staat aber seine Überwachungsaufgaben nicht einfach auf die Online-Plattformen abwälzen.
Schon jetzt treiben die Unternehmen für den Staat die in ihrem Bereich anfallende Umsatzsteuer ein. Sie werden allerdings überfordert, wenn sie auch noch die Steuer anderer Unternehmen abführen müssen. Der Staat muss sich selbst darum kümmern, dass auch ausländische Händler in Deutschland anfallende Verbrauchssteuern korrekt an die hiesigen Finanzämter zahlen.
Der von den Finanzministern angedachte Weg des „Notice- and Take-down“-Verfahrens scheint eine verträgliche Lösung zu sein. Sie hält die Finanzverwaltung in der Pflicht, „Steuersünder“ aufzuspüren und eine Mitteilung an die Online-Markplätze zu machen. Diese müssen dann handeln und im Zweifel die ermittelten Anbieter vom Handel ausschließen. Wichtig ist dabei ein einfaches und Praxis gerechtes Verfahren.
Ziel muss ein fairer Wettbewerb zwischen hiesigen Unternehmen und solchen aus Drittstaaten sein. Die Behörden sollten gewährleisten, dass für Waren, die in den Binnenmarkt eingeführt werden, die Umsatzsteuer in Deutschland entrichtet wird. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist außerdem eine bessere Aufklärung der Marktteilnehmer über die jeweiligen Rechtsvorschriften.