H-Kennzeichen: Welche Änderungen des Originalzustands sind zulässig?
Im Mittelpunkt des Messeauftritts von DEKRA auf der Techno Classica in Essen vom 10. bis 14. April steht das H-Kennzeichen für Oldtimer. Die Experten des DEKRA Classic Service zeigen, welche Änderungen des Originalzustandes für die Erteilung des H-Kennzeichens zulässig sind und welche nicht. An einem Exponat auf dem Messestand in Halle 3, Stand 321, können die Messebesucher den eigenen Blick schärfen. Außerdem beantworten die DEKRA Experten alle Fragen rund um den Oldtimer und geben insbesondere Tipps und Empfehlungen zum Thema Wertgutachten.
Ein VW Käfer, Baujahr 1960, ist der Blickfang am DEKRA Stand. An dem Fahrzeug sind gegenüber dem Originalzustand eine Reihe von technischen Änderungen vorgenommen worden, die jeweils die Frage aufwerfen: Schließt dieser Umbau die Erteilung des H-Kennzeichens aus, oder handelt es sich um eine zeittypische Veränderung? Mit einem Ratespiel können die Messebesucher ihr eigenes Urteilsvermögen und ihre Fachkenntnis testen. Zu gewinnen gibt es ein detailliertes DEKRA Oldtimer-Wertgutachten.
Für das Oldtimer-Kennzeichen schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen in einem Gutachten als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden. „Es muss – im Vergleich zu ‚normalen alten’ Fahrzeugen – einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen“, sagt Thorsten Ruthmann, Koordinator des DEKRA Classic Service. „Zudem müssen die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Und schließlich dürfen zusätzliche Ausrüstungen oder Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.“
Für ein positives Oldtimer-Gutachten muss das Fahrzeug außerdem die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte, dem Status „Kulturgut“ angemessene Gebrauchsspuren aufweisen. „Ein wichtiger Punkt ist es, die dem Fahrzeugalter angemessenen Gebrauchsspuren, die so genannte ‚Patina’, von Nutzungsspuren durch mangelnde Pflege oder regelrechte Schäden abzugrenzen“, so der DEKRA Experte.
Empfehlungen zu Wertgutachten
Die Experten des DEKRA Classic Service beantworten auf der Techno Classica auch Fragen zu allen anderen Oldtimer-Themen. Zunehmend wichtig werden angesichts der gegenwärtigen Marktlage aktuelle Wertgutachten. „Die Marktwerte von Oldtimern sind zur Zeit auffällig in Bewegung, in aller Regel nach oben“, so Ruthmann. „Deshalb sind Wertgutachten schon nach wenigen Jahren teilweise überholt. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall ein neues Gutachten einzuholen, um einer möglichen Unterversicherung aus dem Weg zu gehen.
DEKRA Services rund um den Oldtimer
Das Leistungsspektrum der Oldtimer-Experten von DEKRA reicht von Gutachten für die Erteilung des H-Kennzeichens und des roten 07er-Wechselkennzeichens über Oldtimer-Gutachten zur Dokumentation von Zustand und Marktwert bis hin zu Schadengutachten und Hauptuntersuchung. Die Experten des DEKRA Classic Service sind zudem der richtige Partner, wenn es um oldtimerspezifische Ausrüstungen oder die kompetente Begleitung von Reparaturen und Restaurierungsarbeiten geht. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.dekra.de/oldtimer
. Dort finden Interessierte auch eine Übersicht der mehr als 400 DEKRA Oldtimer-Sachverständigen, nach Postleitzahlen sortiert. Das eng geknüpfte Netz der 77 DEKRA Niederlassungen sorgt bundesweit für kurze Wege und schnellen Service.
Im Mittelpunkt des Messeauftritts von DEKRA auf der Techno Classica in Essen vom 10. bis 14. April steht das H-Kennzeichen für Oldtimer. Die Experten des DEKRA Classic Service zeigen, welche Änderungen des Originalzustandes für die Erteilung des H-Kennzeichens zulässig sind und welche nicht. An einem Exponat auf dem Messestand in Halle 3, Stand 321, können die Messebesucher den eigenen Blick schärfen. Außerdem beantworten die DEKRA Experten alle Fragen rund um den Oldtimer und geben insbesondere Tipps und Empfehlungen zum Thema Wertgutachten.